Aktuelles

Die Homepage für den Arzt

Eine Homepage mit Angabe des Behandlungsspektrums, sowie der Öffnungszeiten und Bilder des Teams gehören dazu. Dies regelt die Musterberufsordnung für Ärzte.

Verboten ist jedoch eine "anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung". Detaillierte Regelungen gibt es aufgrund der vielfältigen Darstellungsmöglichkeiten nicht, lediglich eine Empfehlung. Sie finden entsprechende Vorschriften im Heilmittelwerbegesetz.

 

Die zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten
(Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer hat dazu im Jahr 2010 Stellung genommen:

http://www.zentrale-ethikkommission.de/page.asp?his=0.1.59

Sie können sich intensiv damit beschäftigen, aber wenn Sie mit den Formulierungen ein bisschen aufpassen und sich für das Praxisfoto nicht vor das Poster eines Pharmakonzerns stellen, dürften Sie nicht mit den Vorschriften in Konflikt geraten. Wir überprüfen die Rechtskonformität.

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